constitutional thinking beyond borders
Konrad Lachmayer

Dissertationen

Laufende Dissertationsbetreuung

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Mag. Marco Blocher Universität Wien

Verarbeitung personenbezogener Daten von Verbrauchern durch Kreditauskunfteien im Rechtsvergleich Österreich – Deutschland

Kreditauskunfteien verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten, um damit Aussagen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) betroffener Personen zu treffen und diese Unternehmen bereitzustellen, die Verbrauchern gegenüber in Vorleistung treten wollen (zB Kauf auf Rechnung, Kreditgewährung). Im Zusammenhang mit derartigen Verarbeitungen ergeben sich eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Problemstellungen, die unter der DSGVO erneut an Relevanz gewonnen haben, was sich zuletzt in mehreren Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zeigt. In Österreich und Deutschland besitzen Kreditauskunfteien seit Jahrzehnten eine beachtliche volkwirtschaftliche Relevanz und haben Anlass zu einer Vielzahl an Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden gegeben. Diese Mitgliedstaaten eigenen sich daher besonders für rechtvergleichende Betrachtungen. Im Zuge des Forschungsprojekts sollen die datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsgrenzen von Datenverarbeitungen durch Kreditauskunfteien ausgelotet werden. Insbesondere soll rechtvergleichend ergründet werden, inwieweit in Hinblick auf die deutsche Rechtslage neue Lösungsansätze für Österreich entwickelt werden können.

Mag.a Susanne Gstöttner Universität Wien

Legitime Ziele von Grundrechtseingriffen

Die Frage nach der Zulässigkeit konkreter Zielen für Grundrechtseingriffe stellt sich auf nationaler sowie internationaler Ebene. Sowohl für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) als auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steht die Frage nach dem „öffentlichen Interesse“ bzw. des „legitimen Ziels“ formell am Beginn einer Grundrechtsprüfung. Die Terminologie für diesen Prüfungsschritt und auch die Herangehensweise differieren dabei je nach dem in Prüfung genommenen Grundrecht, der zugrundeliegenden Rechtsquellen als auch in der Rechtsprechung von VfGH und EGMR. Die Bedeutung, Funktion und Wirkung dieser Einschränkung auf gewisse Ziele sowie die Abgrenzung der verschiedenen Termini aus unterschiedlichen Rechtsquellen und Rechtsprechungen zueinander bleibt offen. Darüber hinaus ist von Interesse, wie das Ziel des Eingriffes ermittelt wird und welche Rolle den unterschiedlichen Akteuren, also insbes den Höchstgerichten, dem Gesetzgeber, der im Verfahren stellungnehmende Regierung, bei der Festlegung des Eingriffsziel zukommt.

Mag. Felix Teipel Private Universität im Fürstentum Liechtenstein

Der Schutz der Daten juristischer Personen in Liechtenstein und Österreich

Bis zur Umsetzung der DSGVO in den lokalen Datenschutzgesetzen war es in Liechtenstein und in Österreich vorgesehen, dass die Daten juristischer Personen gleichermaßen wie die Daten natürlicher Personen in den Schutzbereich der Datenschutzgesetze fallen. Die DSGVO sieht demgegenüber keinen Schutz der Daten juristischer Personen vor. Die Dissertation untersucht potentielle Änderungen des rechtlichen Schutzniveaus für Daten juristischer Personen. Es werden dazu ausgewählte Aspekte analysiert, insbesondere das Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen, der Datenschutz für juristische Personen durch die Datenschutzgesetze, der sich aus der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ergebende Datenschutz für juristische Personen sowie der jeweilige Rechtsweg im Falle einer möglichen Rechtsverletzung.

Abgeschlossene Dissertationsbetreuung

Dr. Emmanuel Wackenheim Universität Wien (2022)

Die Datenverarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Spannungsfeld zum individuellen Rechtsschutz - ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und Frankreich

Die Rahmenbedingungen für die Freigabe öffentlicher Gesundheitsregister zu Forschungszwecken bergen eine Vielfalt grundrechtlicher Herausforderungen in sich; dabei ist ebenso auf das EU-Primärrecht und die Datenschutzgrundverordnung Bedacht zu nehmen. Im Rahmen der Dissertation werden überdies in einem Rechtsvergleich zwischen dem österreichischen und französischen Modell der Registerdatenforschung Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysiert.
Beide Systeme eignen sich sehr gut für einen Modellvergleich. Während Frankreich eine stark verarbeitungsbezogene Behördenüberprüfung bei der Registerdatenverarbeitung vorsieht, legt Österreich den Fokus auf Vorgaben hinsichtlich verarbeitender Institutionen. Das Dissertationsvorhaben soll einerseits die Grundrechtskonformität der beiden Systeme aufarbeiten und andererseits ein datenschutzrechtliches Alternativmodell zum stark forschungsfreundlich ausgestalteten österreichischen Registerdatenforschungsmodell erarbeiten.

Dr. Lukas Wieser Universität Wien (2022)

Regelungsziele des gewerblichen Berufsrechts

Die im gewerblichen Berufsrecht normierten Antritts- und Ausübungsvorschriften stellen sich aus der Perspektive des Einzelnen als Eingriffe in dessen grundrechtlich geschützte Erwerbsfreiheit dar. Als solche müssen sie der Verfolgung bestimmter öffentlicher Interessen dienen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird in einem ersten Schritt untersucht, welche Regelungsziele dem gewerblichen Berufsrecht zugrunde liegen. Im Fokus steht dabei insbesondere der Befähigungsnachweis, der sowohl das zentrale Steuerungsinstrument des gewerblichen Berufsrechts, als auch die maßgebliche Antrittsschranke für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit darstellt. Auf den Erkenntnissen aus der Untersuchung der Regelungsziele aufbauend soll sodann in einem zweiten Schritt eine Analyse der Verfassungskonformität des Befähigungsnachweissystems erfolgen.