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Verfassungsrechtliches Fachgutachten zur Wirtschaftskammerumlage

Verfassungsrechtliches Fachgutachten zur Wirtschaftskammerumlage

Der VfGH hob mit Erkenntnis V 136-141/2015 am 8. März 2016 die Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Niederösterreich“ als gesetzwidrig auf. Der VfGH erkannte einen Widerspruch zur gem § 123 Abs 11 WKG gebotenen Einheitlichkeit der Bemessungsgrundlage. Die niederösterreichischen Antragsteller fundierten ihren Antrag auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgutachten von Priv.-Doz. Dr. Konrad Lachmayer und reüssierten.

Als selbstständiger Wissenschaftler biete ich insbesondere für Rechtsanwälte und öffentliche Institutionen wissenschaftliche Gutachten (insbesondere in den Bereichen des Verfassungsrechts, des Wirtschaftsrechts und des Rechts der Selbstverwaltungskörper) an, wobei ich nicht anwaltlich tätig werde.

Der Download des Gutachtens und des VfGH Erkenntnis ist hier möglich:

Wissenschaftliches Fachgutachten
VfGH-Erkenntnis