constitutional thinking beyond borders
Konrad Lachmayer

Projekte

Aktuelle Projekte

caret-down caret-up caret-left caret-right
JUDICON-EU: Judicial Constraints on Legislatures in Europe 1990-2020

JUDICON-EU: Judicial Constraints on Legislatures in Europe 1990-2020

Zeitraum: 2020–2022
Kooperationspartner: Kálmán Pócza, National University of Public Service /
Centre for Social Sciences Budapest (Leitung)
Fördergeber: Ungarische Akademie der Wissenschaften

JUDICON-EU ist ein internationales vergleichendes Forschungsprojekt, das die Diversität von richterlichen Entscheidungen erfassen und ihre Stärke messen will. Darüber hinaus soll das richterliche Verhalten gegenüber dem Gesetzgeber in Europa erklärt werden. Jüngste Konfrontationen zwischen Verfassungsgerichten und parlamentarischen Mehrheiten haben internationales Interesse an der Beziehung zwischen der Gerichtsbarkeit und dem Gesetzgeber auf sich gezogen. Einige politische Akteure haben argumentiert, dass Gerichte zu viel Macht an sich gezogen hätten und Politik damit sehr „vergerichtlicht“ worden sei. Diese Behauptungen sind explizit oder implizit damit verbunden mit dem Vorwurf, dass Gerichte den Handlungsspielraum der Gesetzgeber zu weit einschränken. Dennoch wurde die Frage inwieweit diese Aggregation von Macht den Handlungsspielraum dominanter politischer Akteure einschränkt nie akkurat und systematisch untersucht. Das JUDICON-EU Forschungsprojekt versucht diese Lücke in der Literatur zu füllen.

Abgeschlossene Projekte

Lex2Vehicle

Lex2Vehicle

Zeitraum: 2020–2022
Kooperationspartner: PRISMA solutions EDV-Dienstleistungen GmbH (Leitung)
Fördergeber: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Die Einführung automatisierter Fahrzeuge auf dem öffentlichen Straßennetz wirft Fragen nach der verbindlichen Umsetzung der jeweils herrschenden straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Es gilt sicherzustellen, dass die allgemein gültigen nationalen Straßenverkehrsordnungen von den automatisierten Fahrzeugen korrekt interpretiert und befolgt werden. Jeder menschlichen Verkehrsteilnehmerin und jedem automatisierten Fahrzeug muss an jeder Stelle im Straßennetz zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation möglichst klar sein, was sie tun dürfen und was nicht. Dafür unter Berücksichtigung sämtlicher Gegebenheiten die Grundlagen zu schaffen, ist Zielsetzung des Projektes. Es ist ein rechtliches, technisches und organisatorisches Konzept zu erstellen inklusive eines Umsetzungsfahrplans zur Realisierung. Zusätzlich wird durch den Aufbau eines Fachdialoges die grundsätzliche Verankerung des Themas unter relevanten Stakeholder*innen bewirkt und weiterer Input für die Projektarbeit gewonnen und der Boden für notwendige Umsetzungsschritte aufbereitet.

EXTRA LAW - MOBILITY - Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsrecht

EXTRA LAW - MOBILITY - Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsrecht

Zeitraum: 2019–2020
Kooperationspartner: Iris Eisenberger
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Ziel der interdisziplinären Studie ist die Erarbeitung eines neuen (Rechts) -Rahmens für die Erprobung innovativer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte für Österreich. Die Analyse der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten im österreichischen Verkehrs- und Mobilitätsrecht erfolgt dabei unter Berücksichtigung des internationalen und europäischen Rechts. Die Auseinandersetzung mit speziellen verkehrstechnischen Aspekten sichert die Erarbeitung anhand realistischer und relevanter Szenarien. Das entwickelte einheitliche Gesamtkonzept für Experimentierräumen dient der Erweiterung von Testmöglichkeiten und Ermöglichung von umfassenden innovativen Forschungsvorhaben im Bereich Verkehr und Mobilität.

Grundrechtswissen in Österreich

Grundrechtswissen in Österreich

Zeitraum: 2017–2020
Kooperationspartner: Robert Rothmann
Fördergeber: constitutional thinking beyond borders

Grundrechte bilden eine zentrale Säule des demokratischen Rechtsstaates. Dem*der Einzelnen werden in Verfassungsrang subjektive Rechte eingeräumt. Die Möglichkeit die eigenen Rechte geltend zu machen setzt zunächst voraus, diese auch zu kennen. Trotz der fundamentalen Bedeutung der Grundrechte ist das Wissen der österreichischen Bevölkerung zu diesem Thema jedoch bisher nicht Gegenstand rechtsempirischer Untersuchungen. Das gegenständliche Forschungsprojekt bemüht sich diese Lücke zu schließen und empirische Daten über das Wissen der Österreicher*innen über ihre Grundrechte zu sammeln. Auf dieser Grundlage besteht die Möglichkeit über mögliche Defizite der österreichischen Grundrechtsbildung und -vermittlung zu reflektieren und Potential für zukünftige Entwicklungen und Verbesserung aufzuzeigen.